AGB
Diese Seite ist ein Entwurf für die private Website-Vorschau. Sie wird derzeit nicht als Vertragsbedingung vereinbart. Vor öffentlicher Nutzung sind die vollständige Anbieteridentität, der tatsächliche Ablauf und die Vertragsbedingungen abschließend zu prüfen.
1. Anfrage und Angebot
Kontaktformular, Rückrufwunsch und Angebotsplaner dienen der unverbindlichen Kontaktaufnahme. Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein kostenpflichtiger Auftrag zustande. Umfang, Ausführung, Materialien und Vergütung werden im individuellen Angebot beschrieben.
2. Vereinbarter Leistungsumfang
Maßgeblich sind die mit dem Kunden vereinbarten Arbeiten. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzliche oder geänderte Arbeiten werden einschließlich ihrer Auswirkungen auf Vergütung und Termine mit dem Kunden abgestimmt.
3. Wunschbudget und Vergütung
Das im Angebotsplaner oder Kontaktformular angegebene Wunschbudget ist eine Planungsangabe des Kunden. Es stellt weder einen Festpreis noch ein verbindliches Angebot dar. Vergütung und Zahlungsmodalitäten richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
4. Termine und Vorbereitung
Termine, Zugang zu den Arbeitsbereichen und notwendige Vorbereitungen werden projektbezogen abgestimmt. Werden während der Arbeiten bislang nicht erkennbare Schäden oder zusätzliche Anforderungen festgestellt, werden die weiteren Schritte mit dem Kunden besprochen.
5. Weitere Fachbetriebe
Sind zusätzliche Fachbetriebe erforderlich, werden deren Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten gesondert abgestimmt. Auf Wunsch können Angebote von Partnerbetrieben eingeholt werden. Ob ein gesonderter Vertrag mit einem Partnerbetrieb oder ein Auftrag an Raumgestaltung EM vorliegt, wird im jeweiligen Angebot festgehalten.
6. Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Mängelrechte und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt. Ein gegebenenfalls bestehendes Verbraucherwiderrufsrecht wird durch eine Website-Anfrage nicht aufgehoben. Erforderliche Widerrufsinformationen sind vor einem entsprechenden Vertragsabschluss gesondert bereitzustellen.
